Erste-Hilfe Fortbildung – einfach Online anmelden

Beachten Sie die aktuellen Teilnahmevoraussetzungen (AGB) an Erste-Hilfe Lehrgängen

Wir bitten um pünktliche Teilnahme! Um das Lehrgangsziel zu erreichen, ist eine ununterbrochene Anwesenheit notwendig.

Melden Sie sich nicht an mehreren unterschiedlichen Terminen an, wenn Sie nur einen Termin benötigen! Gebuchte jedoch ungenutzte Seminarplätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen!

Nach §26, DGUV Vorschrift A1 müssen Mitarbeiter im Unternehmen in Erster Hilfe ausgebildet sein! Betriebliche Ersthelfer sind die Garanten für schnelle Hilfe bei Notfällen auch in Ihrem Unternehmen. Kostenübernahme durch ihren UVT!

Um die Qualifikation als Betriebshelfer/-in aufrecht zu erhalten, ist innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung (9UE) gemäß DGUV A1 §24ff erforderlich.  Im Rahmen dieser Schulung werden die Fähigkeiten aufgefrischt und an den neuesten Anforderungen ausgerichtet. Durch praktische Übungen wird die Motivation und Einsatzbereitschaft gestärkt.

Voraussetzungen für Inhouse Kurse

Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:
– innerhalb Landkreis Esslingen – 11
– außerhalb Landkreis Esslingen – 15

Für betriebliche Ersthelfer gem. DGUV A1 §24ff benötigen wir lediglich das BG-Abrechnungsformular im „Original“ und vollständig ausgefüllt am Kurstag.

FOR FREE DOWNLOAD – Kursbegleitendes „Handbuch zur Ersten Hilfe“.

Antrag auf Ersatzbescheinigung <Download>

  • Verhalten im Notfall – Eigensicherung
  • Notruf
  • Bewusstseinsstörung und Seitenlage
  • Atemstörung und Atemspende
  • Kreislaufstörung und Herz-Lungen-Wiederbelebung incl. AED Training
  • Betriebsspezifische Notfallsituationen